Das Geheimnis der verlorenen Dinge

Einmal nicht richtig aufgepasst und schon hat man etwas unterwegs vergessen oder verloren, sei es die Jacke im Lokal, der Regenschirm beim Arzt, das Buch auf der Parkbank oder die Handtasche im Bus. Für viele Menschen stellt sich nun jedoch die Frage, was zu tun ist, wenn diese entweder einen Gegenstand verloren oder gefunden haben. Hier empfiehlt sich stets ein Gang ins städtische Fundbüro im Alten Rathaus.

Rottweil – „Neben Brillen, Regenschirmen oder Geldbeuteln werden immer wieder auch echte Kuriositäten wie Gebisse, Kinderwagen oder sogar Tiere abgegeben“, berichtet Petra Schwarz von der Infothek im Alten Rathaus. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen gibt sie nicht nur Auskünfte bei Fragen aller Art, sondern betreut auch das städtische Fundbüro. „Wir sind froh, wenn die Sachen möglichst schnell wieder abgeholt werden. Allerdings kommen offenbar viele Menschen gar nicht auf die Idee, dass ein ehrlicher Finder den verlorenen Gegenstand bei uns vorbeibringt “, ergänzt ihre Kollegin Tanja Zimmerer .

Das Ergebnis: Das Lager im städtischen Fundamt ist immer gut gefüllt mit allerlei Alltagsgegenständen. „Unter bestimmten Umständen ist man verpflichtet, einen gefundenen Gegenstand abzugeben und sehr viele Menschen halten sich daran“, berichtet Schwarz . Viele Bürgerinnen und Bürger wissen aber nicht genau, welche Regeln bei Fundsachen zu beachten sind. Daher im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem städtischen Fundbüro:

Welchen Wert muss man abgeben und welchen darf man behalten?

Mit Ausnahme von verderblichen Sachen gilt hierbei die gesetzliche Regel, dass Fundsachen ab einem Wert von zehn Euro beim Fundbüro abzugeben sind. So ist jeder Finder verpflichtet, auch eine Fundsache ab einem Wert von zehn Euro zu melden. Wer einen Fund, der mehr als zehn Euro wert ist nicht meldet, begeht eine Straftat gemäß 246 Strafgesetzbuch. Die Fundunterschlagung kann mit einer Geldstrafe und bei besonders wertvollen Gegenständen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

In welcher Frist muss man eine Fundsache abgeben?

Es gilt keine gesetzlich geregelte Frist, in welcher der Finder dazu verpflichtet ist, die Fundsache abzugeben. Dennoch sollte dies im Interesse der Person, welche die Sache verloren hat, zeitnah geschehen. Für Personen, welche eine Sache verloren haben, gilt in der Regel, dass Dinge, die nach drei Wochen immer noch nicht abgegeben wurden, sehr wahrscheinlich auch nicht mehr im Fundamt auftauchen.

Aber wie schaut es eigentlich mit einem Finderlohn aus?

Tatsächlich kann der Finder einen Finderlohn verlangen. Die Person, welche die Sache verloren hat, muss dann bis zu fünf Prozent vom Schätzwert an den Finder bezahlen. Bei einem Wert über 500 Euro kann der Finder jedoch nur noch drei Prozent vom Schätzwert geltend machen.

Wie lange hat man Zeit eine verlorene Sache abzuholen?

Lässt sich ein Eigentümer identifizieren, erhält dieser eine Benachrichtigung vom Fundbüro. Gefundene Sachen, die nicht einer Person zugeordnet werden können, werden beim Fundbüro sechs Monate aufbewahrt. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, geht die Sache in das Eigentum des Finders über. „Ehrlichkeit kann sich also tatsächlich lohnen“, so die Mitarbeiterinnen des städtischen Fundamts. Holt ein Finder sein neu erworbenes Eigentum nicht ab, kann das jeweilige Fundbüro selbst entscheiden, wie mit der Fundsache umgegangen werden soll. In manchen Kommunen werden einmal im Jahr nicht abgeholte Fundsachen versteigert. In Rottweil hingegen werden diese Fundsachen einer gemeinnützigen Organisation gespendet, welche den Erlös daraus anschließend für wohltätige Projekte verwendet.




Pressemitteilung (pm)

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